Auf Grundlage des Grobkonzeptes der Schlösser- und Seenverwaltung, das für Teile des Konvent- und des Fürstenstocks der vierflügeligen Anlage eine museale Nutzung vorsieht, waren zunächst die funktionalen Voraussetzungen durch eine angemessene äußere und innere Erschließung zu schaffen.
Der bauliche Zustand erforderte einen Rückbau von verunstaltenden Einbauten und die Sanierung bzw. Restaurierung der historischen Fassaden und Innenräume. Außerdem waren die geltenden baurechtlichen Vorgaben, vor allem bezüglich des Brandschutzes, zu berücksichtigen.
Denkmalpflegerische Zielsetzung war, die historischen Raumstrukturen und deren Veränderungen ablesbar zu machen. Architektonische Eingriffe und Ergänzungen, zeitgenössisch gestaltet, folgen dem gleichen Prinzip.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen,
Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung
vertreten durch das Staatliches Bauamt Rosenheim
Lenz Lehmair, Markus Mühlbach